Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: März 2026 — gemäß Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) § 15

1. Geltungsbereich

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webanwendung LYNKOS (erreichbar unter app.lynkos.de), betrieben von der LYNKOS GmbH. Die Erklärung wurde am 14. März 2026 erstellt und wird regelmäßig überprüft.

2. Stand der Konformität

Diese Webanwendung ist teilweise konform mit der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V3.2.1 sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit unserer Anwendung zu verbessern und eventuelle Barrieren abzubauen.

3. Umgesetzte Maßnahmen

  • Semantisches HTML mit korrekter Überschriftenstruktur
  • ARIA-Attribute für interaktive Komponenten (Dialoge, Menüs, Formulare)
  • Tastaturnavigation für alle wesentlichen Funktionen
  • Ausreichende Farbkontraste (Kontrastverhältnis ≥ 4,5:1 für Text)
  • Responsive Design für verschiedene Bildschirmgrößen und Zoomstufen bis 200 %
  • Beschriftung von Formularelementen mit label und aria-label
  • Cookie-Banner mit role="dialog" und aria-label
  • Fokus-Management bei Dialogen und Modals

4. Bekannte Einschränkungen

Folgende Bereiche sind uns als noch nicht vollständig barrierefrei bekannt. Wir arbeiten aktiv an der Behebung:

  • PDF-Dokumente: Automatisch generierte PDFs (Angebote, Rechnungen) sind derzeit nicht vollständig als Tagged PDF mit Lesestrukturen versehen.
  • Komplexe Tabellen: Einige Datentabellen (z. B. Lead-Übersicht, Zeiterfassung) enthalten komplexe Interaktionen, die mit Screenreadern eingeschränkt nutzbar sein können.
  • Drag-and-Drop: Die Kanban-Ansicht (Pipeline) nutzt Drag-and-Drop-Interaktionen, für die noch keine vollständige Tastaturalternative existiert.
  • Diagramme: Einige Auswertungen und Dashboards verwenden grafische Darstellungen ohne vollständige Textalternativen.

5. Feedback und Kontakt

Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge haben, kontaktieren Sie uns bitte:

Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb von 2 Wochen zu beantworten und eine Lösung bereitzustellen.

6. Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie nach Kontaktaufnahme keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Zuständig ist die Marktüberwachungsbehörde des Bundeslandes, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat.

Rechtsgrundlage: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) i.V.m. EU-Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen.

7. Technische Informationen

Die Barrierefreiheit dieser Webanwendung orientiert sich an folgenden Standards und Richtlinien:

  • EN 301 549 V3.2.1 — Europäische Norm für die Barrierefreiheit von IKT
  • WCAG 2.1 Level AA — Web Content Accessibility Guidelines
  • BFSG — Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (in Kraft seit 28. Juni 2025)
  • BITV 2.0 — Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung

8. Überprüfung und Aktualisierung

Diese Erklärung wird mindestens jährlich überprüft. Die letzte inhaltliche Überprüfung erfolgte am 14. März 2026.

Die nächste geplante Überprüfung ist für März 2027 vorgesehen.